Ruhrschall & German Gothic Radio sind Teil des Projektes Still-Leben Ruhrschnellweg am 18.07.2010. Seit Heute ist es offiziell! Wir nehmen Teil an einem der größten Events der Ruhr2010. Absofort beginnen wir mit den Planungen unserer Teilnahme für dieses Event. Eins können wir schon verraten! Wir werden Live von der A40 / B1 Ruhrschnellweg ein Radioprogramm senden. Natürlich soll es auch für Euch eine Möglichkeit sein, zumindest einen Teil unsere Moderatoren kennen zu lernen und sich untereinander auszutauschen. Um auch Anregungen und Ideen aufzunehmen und auch euch die Möglichkeit zu geben dieses Event aktiv mitzugestalten, haben wir im Forum von German Gothic Radio einen Thread eröffnet in dem jeder die Möglichkeit hat sich zu beteiligen. http://www.german-gothic-radio.de/Portal/thread.php?threadid=5027&sid= Still-Leben Ruhrschnellweg - eine 60 Kilometer lange Tafel der Kulturen! Am 18. Juli 2010 feiern Bürger und Besucher der Metropole Ruhr ein einmaliges Fest der Alltagskulturen; und das mitten auf der Hauptverkehrsader der Region, der A40/B1. Für die Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010 entsteht auf einer Strecke von fast 60 Kilometern aus 20.000 Tischen eine Begegnungsstätte der Kulturen, Generationen und Nationen - die längste Tafel der Welt. Von 11 Uhr bis 17 Uhr wird die gesamte Strecke an diesem Tag in beide Richtungen gesperrt und für Besucher freigegeben. In Fahrtrichtung Duisburg wird die längste Tafel der Welt zur Bühne kultureller Vielfalt der Metropole Ruhr. Auf der Fahrbahn von den Ausfahrten Dortmund, Märkische Straße bis Duisburg-Häfen wird der rund 60 Kilometer lange Tisch aufgebaut. Auf der Gegenrichtung von Duisburg nach Dortmund können alle Interessierten die einmalige Chance nutzen, mit allem was Räder, aber keinen Motor hat, die Autobahn zu befahren. http://www.ruhr2010.still-leben-ruhrschnellweg.de Euer GGR und Ruhrschall Team Unser Standort: 18.07.2010 11.00 Uhr bis 17:00 Uhr A40 / B1 Auffahrt: Dortmund Lütgendortmund km 15.9 / Block92 Auszug der Streckenordnung (Stand 01.2010) Haus- und Streckenordnung
Für die Teilnahme an der gesamte Veranstaltung gilt verbindlich eine besondere Streckenordnung für die Veranstaltung Still-Leben. Die unten genannten Punkte sind ein Auszug der Streckenordnung. Die vollständige Streckenordnung finden Sie hier. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Einhaltung der vollständigen Streckenordnung die Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist. Bitte informieren Sie sich über diese Internetseite über den aktuellen Stand. Im folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zur Streckennutzung (Auszug): STRECKE
Der räumliche Geltungsbereich dieser Streckenordnung erstreckt sich über die Veranstaltungsfläche hinaus auf die A 40 von Duisburg-Homberg bis Dortmund Märkische Straße (B1), sowie auf die A52 Essen-Bergehausen Richtung A40. ZEITRAUM In zeitlicher Hinsicht gilt diese Streckenordnung am 18.07.2010 von 11 bis 17 Uhr. Davor und danach ist die Strecke für die Öffentlichkeit gesperrt, mit Ausnahme autorisierter Personen und Fahrzeuge für Auf- und Abbaumaßnahmen. TEILNAHME Teilnehmen darf jeder, der die Streckenordnung in allen Details anerkennt: Nördliche Spur (Dortmund Richtung Duisburg) - als Fußgänger auf der nördlichen Spur (zu Fuß, ohne Fahrrad), - als aktiver Teilnehmer an den Tischen auf der nördlichen Spur (zu Fuß, ohne Fahrrad) Südliche Spur (Duisburg Richtung Dortmund) - mit Fahrrad, Inlineskates oder ähnlichem (ohne Motor) auf der südlichen Spur (keine Fußgänger). Übergänge zwischen den Spuren sind nicht vorgesehen. Auf der gesamten Veranstaltungsfläche dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Es wird davon abgeraten, Hunde mitzubringen. Großtiere (Pferde, etc.) sind nicht erlaubt. PRÄSENTATIONEN Der Veranstalter duldet keine fremdenfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, antisemitischen, links-, ausländer- und rechtsextremen oder jugendgefährdende Tendenzen. Daher können auch Personen, die z.B. von ihrem äußeren Erscheinungsbild in Zusammenhang mit ihrer politischen Einstellung den Eindruck einer solchen extremen Haltung erwecken, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zum äußeren Erscheinungsbild zählt u.a. eine typische Bekleidung, auch mit themenbezogenen Schriftzeichen, bei denen verschiedene Zahlen- bzw. Buchstabenkombinationen die Haltung des Trägers deutlich machen. Weiterhin können Personen, die eine solche extreme Haltung durch Fahnen, Propagandamaterial oder Ausrufe darstellen, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Besucher, die unter Drogen stehen, Waffen oder gefährliche Gegenstände mitführen und mit deren Sicherstellung durch den Kontroll- und Ordnungsdienst des Veranstalters nicht einverstanden sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. VERHALTEN Auf der nördlichen Fahrbahn werden ausschließlich Fußgänger zugelassen (ohne Fahrräder), auf der südlichen Spur nur mobile Teilnehmer mit Fahrrädern, etc. (alles ohne Motor). Die Höchstgeschwindigkeit auf der südlichen Fahrbahn wird maximal 25 km/h betragen und ist dem allgemeinen Verkehrsfluss anzupassen. Der Veranstalter empfiehlt das Tragen von Helmen und Protektoren. Auf der Veranstaltung hat sich jeder so zu verhalten, dass weder andere Personen noch Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet, beschädigt oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt werden. Besucher haben den Anordnungen der autorisierten Personen des Kontroll- und Ordnungsdienstes des Veranstalters, der Dienstkräfte der Ordnungsbehörden, der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes Folge zu leisten. Motorisierte Fahrzeuge dürfen auf der Strecke nicht genutzt werden (auch keine Elektrofahrzeuge). Rettungs- und Sicherheitswege auf der Strecke müssen freigehalten werden . Tischinhaber dürfen für ihre Programmaktivität nur die ihnen zugewiesenen Tische und Bänke nutzen. Sollten Sonnenschirme oder ähnliches aufgebaut werden, sind diese verkehrsicher aufzustellen. Werbung und Selbstdarstellung politischer Parteien ist auf der Veranstaltung nicht zulässig. Müll ist nach Möglichkeit zu vermeiden; alle Gegenstände, die Besucher der Veranstaltung mitbringen, und Müll, den sie produzieren, sind von ihnen von der Strecke selbständig wieder zu entfernen. VERBOTE Nicht zugelassen sind: Glas oder zerbrechliche Behältnisse, gefährliche Gegenstände, die auch geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen, brennbare Flüssigkeiten oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; Offenes Feuer (wie z.B. Grills, sowohl Kohle- als auch Gasgrills, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände; Drogen; gewaltverherrlichendes, rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches sowie rechts- und linksradikales oder jugendgefährdendes Propagandamaterial; sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind; Den Besuchern ist außerdem untersagt: nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen zu besteigen oder zu übersteigen; Bereiche, die als für Besucher nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten, sowie Standorte oder Plätze zu belegen, die der Veranstalter nicht für den Aufenthalt von Besuchern vorgesehen hat; mit Gegenständen zu werfen; Feuer zu entzünden, generell Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen; bauliche Anlagen, Einrichtungen, Bäume oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben, zu zerkratzen, zu verätzen oder auf andere Weise zu beschädigen; die Strecke durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen oder in anderer Weise zu verunreinigen; ZUWIDERHANDLUNGEN Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Streckenordnung verstößt, kann ohne Entschädigung und ohne Erstattung eines eventuell gezahlten Unkostenbeitrages für die Tischnutzung der Strecke verwiesen werden. Bei schweren Verstößen behält sich der Veranstalter vor, rechtliche Schritte einzuleiten. HAFTUNG des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie selbständiger Garantien und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch diese Streckenordnung nicht beschränkt. Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. BILD-UND TONAUFNAHMEN Jeder Besucher der Veranstaltung willigt darin ein, dass der Veranstalter während der Veranstaltung - ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein -, berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen der Besucher zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbeschränkt. WICHTIG: Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um einen Auszug der Streckenordnung! Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Einhaltung der vollständigen Streckenordnung die Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist. |